Stallgebäude
Die angegebenen Maße sind Richtwerte – Abweichungen sind möglich, wenn:
- sie tierschutzfachlich begründet sind
- die Pferde trotzdem gesund und ausgeglichen sind
Manche Maße sind als Mindest- oder Höchstwerte festgelegt, andere sollten zur Funktionssicherheit eingehalten werden.
Für Fohlen, Ponys und Kaltblüter sind Anpassungen nötig, besonders wenn Maße nicht auf Widerristhöhe (Stockmaß) bezogen sind.
Für Minipferde gibt es kaum gesicherte Werte – Empfehlung: Berechnungen mit einer Widerristhöhe von mind. 110 cm (Ausnahmen z. B. bei Fress- und Tränkenhöhe).
Sicherheitsaspekt:
- Alle Bauteile so gestalten, dass sich Pferde nicht einklemmen oder verletzen können
- Risikobereiche: Stababstände, Spalten und Öffnungen mit einer lichten Weite von 6–30 cm
Stallgebäude
- Lichte Deckenhöhe 1,5 x Wh, Empfehlung für Neubauten: 2 x Wh (bei Gruppenhaltung 2,5 x Wh).
- Luftraum 30 m³/500 kg.
- Elektroabgrenzungen in Boxen und Kleinausläufen (! (2 x Wh)2/Pferd) sind tierschutzwidrig.
- Fenster aus zerbrechlichen Materialien in einer von den Pferden erreichbaren Höhe, müssen gesichert sein.
- Leuchten, Elektroleitungen und –anschlüsse dürfen sich nur in gesichertem Zustand in Reichweite der Pferde befinden.
- Wasserleitungen müssen ausreichend gesichert sein.
- Alle Metallteile müssen geerdet sein.
Fütterungs- und Tränkeinrichtungen
Fressstände
- Fressstandlänge 1,8 x Wh (einschließlich Krippe).
- Fressstandbreite = 80 cm.
- Trennwandhöhe 1,3 x Wh.
- In Fressständen, in denen kein Ausfallschritt möglich ist, darf die Futtervorlage nicht auf dem Boden erfolgen. Hier muss die Fressebene auf 20 cm bis maximal 60 cm angehoben werden.
- Bei den Trennwänden ist seitliche Transparenz (Sichtschlitze) zwischen den Pferden erforderlich, ohne dass jedoch gegenseitiges Beißen oder Schlagen möglich ist.
Zur Vermeidung von Verletzungen sollten Fressstände im unteren Bereich vollständig geschlossen sein.- Fressstände werden für Gruppenhaltung empfohlen, können aber durch andere Maßnahmen zur individuellen Futterversorgung ersetzt werden.
- Der Bereich hinter den Fressständen muss ausreichend groß bemessen sein (mRaufenindestens 1,5 x Wh Tiefe).
Raufen
- Bei Raufen ist besonders darauf zu achten, dass die Pferde nicht hineinsteigen oder mit den Hufen durch die Stäbe schlagen und hängen bleiben können.
- Stababstand von Senkrechtstäben für Raufen 5 cm (ausgewachsene Pferde).
- Stäbe/Rohre dürfen unter Last nur schwer verformbar sein.
- Wandraufen müssen eine physiologische Fresshaltung ermöglichen (Fressbereich Wh). Über Widerristhöhe angebrachte Hochraufen sind ungeeignet (unphysiologische Fresshaltung, Augenentzündungen durch herabfallende Futterbestandteile und Staub).
- In Boxen mit Fohlen besteht die Gefahr, dass sich die Fohlen die Hufe zwischen den Stäben einklemmen. Daher sollten in Boxen mit Fohlen keine Stabraufen installiert sein.
Durchfressgitter
- Stababstand der Senkrechtstäbe = 30 – 35 cm.
- Die Fressebene muss auf ca. 20 bis 60 cm angehoben werden, wenn kein Ausfallschritt möglich ist.
- Bei benachbarten Gruppen oder Einzelboxen sollte im Übergangsbereich zwischen den Boxen eine Verblendung vorgenommen werden. Hier sollten die Durchfressgitter über eine Gesamtbreite von ca. 80 cm, mindestens aber 2 Durchlässe, geschlossen oder vergittert sein.
Bodenvorlage
- Die Vorlage von Raufutter am Boden ist ohne Raufe unter Berücksichtigung der allgemeinen hygienischen Anforderungen möglich.
Futterkrippen und -tröge
- Futterkrippen sollten die natürliche Fresshaltung weitgehend ermöglichen.
Empfohlene Höhe der Fressebene 0,3 x Wh (max. 0,4 x Wh).- Futterkrippen sollten möglichst in Boxenecken angebracht werden.
- Futterkrippen sind so zu installieren, dass jedes Pferd in Ruhe fressen kann.
- Empfohlene Größe rechteckiger Futtertröge: ca. 60-80 x 50 cm.
Bei dreieckigen Futtertrögen sollten die beiden Schenkel, die zur Befestigung die-
nen, mindestens 50 cm lang sein.
Tränken
- Tränken sollten eine natürliche Trinkhaltung weitgehend ermöglichen.
Empfohlene Höhe des Wasserspiegels = ca. 0,3 x Wh (max. 0,4 x Wh).
Nicht pferdegerecht sind Tränken unter Standflächenniveau.- Anzahl der Tränken in Gruppenhaltung:
Selbsttränkebecken: 1 Tränke für ca. 15 Pferde;
Lange Trogtränken: 1 Tränke für ca. 20 Pferde.- Tränken sind möglichst entfernt von der Futterstelle anzubringen, um ein ungestörtes Trinken zu ermöglichen sowie Verschmutzungen von Futtertrog und Tränkbecken vorzubeugen.
- Tränken sollten für den Winter frostgeschützt sein.
Einzelhaltung
Boxen
- Boxenfläche für ein einzeln gehaltenes Pferd (2 x Wh)².
- Boxenfläche für eine Stute mit Fohlen (2,3 x Wh)².
- Länge der Boxenschmalseite 1,75 x Wh.
- Trennwandhöhe:
einfache brusthohe Trennwand: ca. 0,8 x Wh;
Trennwand mit Aufsatzgitter 1,3 x Wh.- Boxenabtrennungen müssen so ausgeführt werden, dass keinesfalls ein Einklemmen
der Hufe möglich ist.- Außendurchmesser der senkrechten Stäbe (Rohre) = 19 – 25 mm (3/4 – 1 Zoll);
Außendurchmesser der waagerechten Stäbe (Rohre) = 38 – 51 mm (1,5 – 2 Zoll).- Materialstärke der Rohre:
Stäbe/Rohre dürfen unter Last nur schwer verformbar sein.- Trennwanddicke:
Trennwände müssen durchtrittfest sein. Orientierungsmaße:
Trennwanddicke (bei Ausführung in Hartholz, z. B. Eiche): ca. 4 cm;
Trennwanddicke (bei verleimten Mehrschichtplatten): ca. 2,5 cm.
Türen
- Türhöhe bei Außenboxen und bei Schiebetüren (Laufschiene) 1,4 x Wh.
- Türbreite 1,20 m (Ponys 1,10 m).
- Bei einer hälftig zu öffnenden Boxentür,
Höhe der unteren Hälfte der Tür = 0,8 x Wh
Gruppenhaltung
- Liegefläche im geschlossenen Laufstall (Einraum-Innenlaufstall, MehrraumInnenlaufstall, Einraum-Außenlaufstall oder Mehrraum-Außenlaufstall)
(2 x Wh)2/Pferd (Angabe ohne den Platz für den Fressbereich).- Liegefläche im Offenlaufstall ohne Trennung von Liege- und Fressbereich (Einraum-Außenlaufstall mit Auslauf):
(2 x Wh)2/Pferd (Angabe ohne den Platz für den Fressbereich).- Liegefläche im Offenlaufstall mit Trennung von Liege- und Fressbereich (Mehrraum-Außenlaufstall mit Auslauf):
3 x Wh2/Pferd. Eine Reduzierung ist möglich bis 2,5 x Wh2/Pferd, wenn günstige Voraussetzungen hinsichtlich Raumstruktur und Management vorhanden sind.
Gleiches gilt für den Witterungsschutz (Angabe ohne den Platz für den Fressbereich).- Jeder Durchgang muss entweder so schmal sein, dass nur ein Pferd hindurch gehen kann (0,80 – 0,90 m) oder so groß bemessen sein, dass zwei Pferde problemlos aneinander vorbeigehen können ( 1,80 m).
- Für die Ausführung von Abtrennungen gelten die Ausführungen zur Einzelhaltung entsprechend.
Stallgassen
- Stallgassenbreite bei geschlossenen Boxentüren:
2,00 m (Kleinpferde) bzw. 2,50 m (Großpferde).- Stallgassenbreite bei hälftig zu öffnenden Boxentüren:
2,50 m (Kleinpferde) bzw. 3,00 m (Großpferde).
Kleinauslauf
(Direkt an die Box angrenzend)
- Kleinauslauffläche für ein einzeln gehaltenes Pferd (2 x Wh)².
- Kleinauslauffläche für eine Stute mit Fohlen (2,3 x Wh)².
Auslauf
- Auslauffläche:
bis 2 Pferde 150 m²,
bei mehr als 2 Pferden, für jedes Pferd zusätzlich 40 m²,- Eine rechteckige Ausführung des Auslaufs wird empfohlen (Erhöhung des Bewegungsanreizes).
- Raumteiler im Auslauf sind für Pferdegruppen anzuraten.
Quelle: https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutz-pferdehaltung.html
Stand: Juni 2009
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